Verstehen
Sparen ist die beliebteste Veranlagungsform in Österreich. Die Vielfalt an Sparprodukten ergibt sich aus der Verfügungsart, Spardauer, Sparfrequenz und Verzinsung.
1. Erste Überlegungen zum Sparen
Sparen ist vor allem sicher und transparent. Es erfordert wenig Fachwissen und Aufwand. Nachfolgend einige Details.
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Was spricht fürs Sparen?
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Flexible Verfügbarkeit: Täglich fällige Spareinlagen können jederzeit behoben werden. Nur bei gebundenen Spareinlagen fallen Vorschusszinsen an, die die Zinserträge schmälern.
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Hohe Transparenz: Die Einlagenhöhe kann leicht nachvollzogen werden. An Kosten fällt in der Regel nur die Kapitalertragssteuer (KESt) auf Zinserträge an. Die Höhe der Zinsen ist verhandelbar. Sie ist daher laufend zu beobachten.
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Wenig Aufwand: Im Vergleich zu anderen Anlageformen kann mit einem geringen Fachwissen effektiv gespart werden. Der laufende Aufwand ist gering.
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Geringes Risiko: Sparen ist eine sehr sichere Form der Geldanlage. Spareinlagen sind über die Einlagensicherung abgesichert. Sie sind in der Regel keinem Kursrisiko ausgesetzt.
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Was ist persönlich gut zu überlegen?
Als Nachteil kann die begrenzte Rentabilität genannt werden. D. h., andere Veranlagungsformen können höhere Erträge erzielen.
2. Die Auswahl der passenden Sparform
Entsprechend den eigenen Wünschen und Bedürfnissen, wird nach der passenden Sparform gesucht. Je nach Spardauer und Sparfrequenz kann das Angebot mit der besten Verzinsung gefunden werden. Z. B. der Verein für Konsumenteninformation (VKI) beobachtet laufend die gesamte Marktsituation.
Siehe
www.konsument.at/ihrGeld.
In einem persönlichen Gespräch mit dem/der Kundenberater/in der anbietenden Bank, können die Konditionen im Detail verhandelt werden. Insbesondere Stammkund/innen haben gute Chancen, eine Verbesserung des "offiziellen" (im Preisaushang oder auf der Homepage der Bank angegebenen) Zinssatzes zu erzielen. Personen, die einen höheren Betrag sparen möchten, haben ebenso eine gute Verhandlungsposition.
3. Die Verfügungsart
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Sparbuch: Die Bank hält bei der Eröffnung eines Sparbuches die Identität der Kund/innen fest und stellt eine besondere Sparurkunde, das Sparbuch, aus. Grundsätzlich werden auf dem Sparbuch alle Kontobewegungen eingetragen: Ein- und Auszahlungen, Zinsgutschriften und die Höhe der Kapitalertragssteuer (KESt). Diese wird von der Bank einbehalten und direkt abgeführt.
Sie beträgt 25 % der Zinserträge.
Ein großer Vorteil des Sparbuches ist der Missbrauchsschutz:
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Sparbücher mit besonderem Missbrauchsschutz: Auszahlungen können nur gegen Vorlage des Sparbuches und nur an die Kund/innen selbst erfolgen. Diese müssen sich bei jeder Behebung ausweisen (legitimieren). Somit besteht ein erhöhter Schutz gegenüber Diebstahl oder Verlust.
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Sparbücher mit abgeschwächtem Missbrauchsschutz: Beträgt der Guthabenstand eines Sparbuches weniger als € 15.000,--, kann der besondere Missbrauchsschutz abgeschwächt werden. Kund/innen können vereinbaren, dass Auszahlungen gegen bloße Vorlage des Sparbuches und der Angabe eines Losungswortes vorgenommen werden dürfen. Solange der Kunde oder die Kundin das Sparbuch nicht sperren lässt, können daher auch andere Personen Behebungen durchführen, die im Besitz des Sparbuches sind und das Losungswort kennen.
Die Nachteile eines Sparbuches sind:
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Guthaben können nicht direkt überwiesen werden.
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Im Fall eines Verlustes besteht für längere Zeit kein Zugriff auf die Spareinlage. Es muss zunächst ein gerichtliches Verfahren zur Kraftloserklärung des verlorenen Sparbuches durchgeführt werden. Dieses kann bis zu 6 Monaten dauern und ist mit Kosten verbunden. Erst nach Abschluss des Verfahrens kann die Bank ein neues Sparbuch ausstellen. Es empfiehlt sich für den Verlustfall, die Nummer des Sparbuches getrennt vom Losungswort aufzubewahren.
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Sparkonto: Die Handhabung von Sparbüchern ist für Banken umständlich und arbeitsaufwändig. Daher bieten alle Institute, insbesondere für täglich fällige Gelder, auch Sparkonten an. D. h., es wird kein Sparbuch ausgestellt. Den geringeren Personalaufwand für diese Produkte belohnt die Bank in der Regel mit höheren Zinsen.
Die Vorteile sind:
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Einzahlungen auf Sparkonten erfolgen mittels Überweisung
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Behebungen können mit einer Sparkarte und einem Geheimcode selbst an Geldausgabeautomaten vorgenommen werden.
Dabei sind einige Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um das Missbrauchsrisiko zu verringern:
Die Sparkarte gut verwahren, PIN-Code merken und an niemanden weitergeben bzw. getrennt von der Sparkarte aufheben, bei Behebungen gegen den "Blick über die Schulter" abschirmen. Erkennt ein Bankomat einen falschen Code nicht, handelt es sich um eine Attrappe, mit der versucht wird, den PIN-Code zu kopieren.
Über ein Guthaben kann auch mittels Online-Banking verfügt werden (Online-Sparen, "Direktsparen"). Gelder werden in diesen Fällen zuerst auf ein eigenes Girokonto überwiesen. Erst dann können sie behoben oder weiter überwiesen werden.
Sparkarten sind vor allem zur Selbstbedienung geeignet. Nimmt man Ein- oder Auszahlungen am Schalter vor, fallen mitunter hohe Spesen an, die die höheren Zinsen wieder zunichtemachen können.
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Zinsen: Guthaben auf Sparkonten sind meistens täglich fällig und können somit jederzeit und ohne Zinsverlust behoben werden. Die Verzinsung ist üblicherweise variabel, wobei der Zinssatz sich meistens nach der Höhe des Sparguthabens richtet und gestaffelt ist.
Der Nachteil ist, dass kein besonderer Missbrauchsschutz mehr besteht.
4. Die Spardauer
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Täglich fällige Spareinlagen: Diese Sparform ist sehr flexibel, denn es können Ein- und Auszahlungen beliebig oft und in beliebigen Abständen vorgenommen werden. Bereits angefallene Zinsen werden gutgeschrieben.
Achtung: Folgendes ist im Bankwesengesetz geregelt: Für Beträge, die innerhalb von 14 Tagen nach einer Einzahlung wieder behoben werden, werden keine Zinsen gutgeschrieben. Wurden mehrere Einzahlungen vorgenommen, wird die Auszahlung zulasten des zuletzt eingezahlten Betrages vorgenommen. Anders ausgedrückt: Werden in kürzeren Abständen (unter zwei Wochen) einzelne Ein- und Auszahlungen vorgenommen, kommt es zu Zinsverlusten (§ 32 Abs. 7. BWG).
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Gebundene Spareinlagen: Die Bindung von Spareinlagen auf eine bestimmte Laufzeit hat Vor- und Nachteile:
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In der Regel werden dafür höhere Zinsen gewährt.
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Für vorzeitige Behebungen können Banken Strafzinsen (Vorschusszinsen) abziehen (Vorfälligkeits-Entschädigung).
Diese "Strafzinsen" betragen laut Gesetz 0,1 % des vorzeitig ausbezahlten Betrages für alle Monate, die auf die festgelegte Spardauer fehlen. Der Höchstwert darf aber die Habenzinsen, die für den ausbezahlten Betrag im laufenden und im vorangegangenen Jahr angefallen sind, nicht übersteigen (§ 32 Abs. 8 BWG).
Beispiel: Ein Betrag über € 10.000,-- wird mit einem Zinssatz von 4,25 % auf 24 Monate gebunden gespart. Bei einer vorzeitigen Auszahlung nach 6 Monaten würden die Vorschusszinsen € 180,-- (10.000 x 0,001 x 18) betragen. Die Habenzinsen für diesen Zeitraum würden € 212,50 ausmachen. D. h., nach Abzug der Vorschusszinsen würden nur € 32,50 übrig bleiben.
Hinweise: Spareinlagen werden automatisch für denselben Zeitraum wieder gebunden, wenn sie nicht per Ende der Bindungsfrist behoben werden. Wird eine solche gebundene Spareinlage behoben, können "Strafzinsen" anfallen. Ähnlich verhält es sich, wenn auf ein gebundenes Sparbuch wiederholt eingezahlt wird. Nach jeder Einzahlung beginnt die vereinbarte Spardauer neu zu laufen.
Achtung: Die aktuellen Konditionen sind zu beachten und gegebenenfalls richtigstellen zu lassen.
Längerfristige Bindungen machen daher nur Sinn, wenn sichergestellt ist, dass das Kapital nicht vorzeitig benötigt wird.
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Sparziele: Diese können desto leichter erreicht werden, je höher die Verzinsung ist. Je früher mit dem Sparen begonnen wird, desto geringer sind die Beträge, die angespart werden müssen. Der Zinseszinseffekt kann wirken.
5. Die Sparfrequenz
Je nach Sparfrequenz - Einmalerlag oder laufende Einzahlungen - stehen unterschiedliche Sparprodukte zur Verfügung:
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Einmalerläge: Für einmalige Beträge, die über einen bestimmten Zeitraum gespart werden, bietet sich das Kapitalsparbuch an. Die Verzinsung kann fix oder variabel sein. Auf ein variabel verzinstes Kapitalsparbuch mit Bindungsfrist kann grundsätzlich auch mehrfach eingezahlt werden. Da in diesem Fall bei einer späteren Behebung "Strafzinsen" anfallen würden, ist davon jedoch abzuraten (siehe "Gebundene Spareinlagen").
Bei Kapitalsparbüchern sind Bindungsfristen von ein bis 5 Jahren üblich. Im Normalfall steigt der Zinssatz mit der Länge der Spardauer stufenweise.
Bonusprodukte werden auch für Einmalerläge angeboten.
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Laufende Einzahlungen: Für ein regelmäßiges Ansparen über einen längeren Zeitraum bieten sich
Prämiensparbücher, Bonus- oder Bausparprodukte an. Bereits mit einem geringen Betrag von z. B. € 30,--/Monat, können innerhalb von 10 Jahren einige tausend € angespart werden. Die Banken bieten eine große Vielfalt an Produkten an. Diese unterscheiden sich in den Bezeichnungen und Zinssätzen.
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Prämiensparbücher werden mit unterschiedlichen Laufzeiten angeboten. Der Zinssatz ist in der Regel fix und steigt mit der vereinbarten Laufzeit stufenweise an. Das Kapital ist für die vereinbarte Spardauer gebunden.
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Bei Bonusprodukten steigt der Zinssatz mit der eingehaltenen Laufzeit stufenweise an. Ein Ausstieg ist jederzeit möglich. Dann sind aber nur jene Zinsen erhältlich, die für die bereits erreichte Stufe angefallen sind. Die Zinssätze auf den ersten Stufen sind immer relativ gering.
6. Die Verzinsung
Die Verzinsung kann fix oder variabel erfolgen. Die Zinssatzhöhe ist von der Bindungsfrist, der Einlagenhöhe und der Sparfrequenz abhängig. Sparer/innen borgen Banken mit ihren Spareinlagen Kapital. Als Gegenleistung dafür erhalten sie Zinsen.
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Fixe Verzinsung: Diese hat den Vorteil, dass der Zinsertrag im Voraus bekannt ist, wenn die vereinbarte Spardauer eingehalten wird. Eine fixe Verzinsung sollte ins Auge gefasst werden, wenn das aktuelle Zinsniveau relativ hoch und die Wahrscheinlichkeit sinkender Zinsen daher relativ groß ist.
Umgekehrt ist in Zeiten niedriger Zinsen von längerfristigen Zinsbindungen abzuraten. Das Risiko, bei steigenden Zinsen längerfristig an einen nicht mehr marktkonformen Zinssatz gebunden zu bleiben, ist hoch.
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Variable Verzinsung: Diese beinhaltet das Risiko einer späteren Reduktion des vereinbarten Zinssatzes. Dafür kann davon ausgegangen werden, dass der Zinssatz auch bei steigenden Zinsen marktkonform bleibt.
Der Oberste Gerichtshof hat in einer Grundsatzentscheidung klargestellt, dass auch für Spareinlagen mit einer variablen Verzinsung jener Geldmarktindikator, der in den Sparbedingungen festgelegt wurde, für Zinsanpassungen maßgeblich sein soll. In der Regel ist dies der EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate: Dies ist jener Zinssatz, zu dem sich Banken gegenseitig Geld leihen). Außerdem sind die Berechnungsmodalitäten für die Zinsanpassungen und die maßgeblichen Änderungszeitpunkte genau festzulegen.
Trotzdem sollten Kund/innen folgende Aspekte beachten:
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Zinssatzanpassungen gelten laut manchen Geschäftsbedingungen nur für einen bestimmten Zeitraum, z. B. 6 Monate. Danach werden die Zinssätze automatisch auf einen geringeren Basiszinssatz zurückgestuft, wenn mit der Bank bis dahin kein anderer Zinssatz vereinbart wurde. D. h., höhere Zinssätze sind quasi alle 6 Monate mit der Bank neu zu verhandeln.
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Zinssatzänderungen werden derzeit nach der absoluten Berechnungsmethode ermittelt. Das bedeutet, dass der vereinbarte Ausgangszinssatz um diejenige Anzahl an Prozentpunkten erhöht oder gesenkt wird, um die sich der vereinbarte Geldmarktindikator geändert hat. Diese Berechnungsmethode kann bei fallenden Zinsen relativ leicht dazu führen, dass für eine Spareinlage entweder keine Zinsen mehr gutgeschrieben werden oder der herabgesetzte Zinssatz in Relation zu den geltenden Zinssätzen für neue Spareinlagen nicht mehr marktkonform ist.
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Zinsberechnung: Die Verzinsung erfolgt laut Bankwesengesetz mit der Methode 30/360, d. h. der Monat wird mit 30 Tagen und das Jahr mit 360 Tagen abgerechnet. Angegeben werden Jahreszinssätze. Die Gutschrift der Zinsen erfolgt in der Regel am Ende des jeweiligen Kalenderjahres. Sie kann aber auch nach Ablauf der vereinbarten Spardauer erfolgen (§ 32 Abs. 7 BWG).
Zur Ermittlung der Netto-Zinserträge ist neben der Kapitalertragssteuer auch die jeweilige Inflationsrate zu berücksichtigen.
Werden die Zinsen jedes Jahr gutgeschrieben, erhöht sich die ursprüngliche Spareinlage laufend (abzüglich der 25 % Kapitalertragssteuer auf Zinserträge). Dieser Zinseszinseffekt lässt Spareinlagen progressiv ansteigen. D. h., eine längere Spardauer führt zu höheren Erträgen.
7. Die Sicherheit von Spareinlagen
Die Spareinlagen bei österreichischen Banken sind abgesichert.
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Finanzmarktstabilitätsgesetz (FinStG): Die Einlagen von Giro- und Sparkonten sowie Sparbüchern sind in Österreich bis zu einem Höchstbetrag von € 100.000,-- abgesichert. Dies gilt für Einlagen von natürlichen Personen und Einzelunternehmer/innen.
Der jeweilige Höchstbetrag gilt pro Sparer/in und pro Kreditinstitut. Sparen mehrere Personen an, z. B. bei einem Sparverein, so gilt die Einlagensicherung pro Sparer/in.
Hinweise für Unternehmen: Die Einlagen von kleinen Kapital- und Personengesellschaften (Bilanzsumme bis € 4,84 Millionen, Umsatz bis € 9,68 Millionen bzw. 50 Mitarbeiter/innen) sind bis zur Höhe von
€ 50.000,-- abgesichert. Es gilt ein Selbstbehalt in der Höhe von 10 %.
Die Einlagen aller anderen Unternehmen und juristischen Personen sind bis zur Höhe von
€ 20.000,-- mit 10 % Selbstbehalt abgesichert. Große Kapitalgesellschaften sind von der Einlagensicherung ausgenommen.
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Einlagensicherung in der Praxis: Jedes österreichische Kreditinstitut ist verpflichtet, einem Sicherungssystem anzugehören. Dies soll im Insolvenzfall die Einlagen absichern.
Neben der Einlagensicherung mit Staatshaftung gibt es freiwillige Garantiegemeinschaften, z. B. den Sparkassenverband, die Volksbankengruppe oder die Garantiegemeinschaft des Raiffeisensektors.
Ausländische Banken mit einer österreichischen Niederlassung unterliegen den jeweiligen ausländischen Einlagensicherungs-Systemen.
Die nachfolgende interaktive Darstellung zeigt, wie sich ein Anfangskapital von € 1.000,-- bei verschiedenen
Zinssätzen und bei verschiedenen Veranlagungszeiträumen entwickelt. In dieser vereinfachten Darstellung wird
vernachlässigt, dass sich der tatsächliche Kapitalstand während des Kalenderjahres linear entwickelt und der
Zinseszinseffekt erst beim Wechsel der Kalenderjahre eintritt.