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Grundlagen

Eine Rechtsschutzversicherung baut für die Durchsetzung von Ansprüchen in vielen Lebensbereichen vor. Vertragspartner sind generell Versicherer (Versicherungsunternehmen) und Versicherungsnehmer/innen. Die Leistungen und Pflichten seitens der Versicherer und Versicherungsnehmer/innen sind vor allem im Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) und in den Bedingungen des Versicherungsvertrages geregelt.


1.   Leistungen und Pflichten der Versicherer

Der Versicherer hat festgelegte Pflichten. Die Erbringung von Leistungen ist klar geregelt:


2.   Rechte und Pflichten der Versicherungsnehmer/innen

Die Versicherungsnehmer/innen haben gewisse Pflichten einzuhalten, um den Leistungsanspruch zu wahren. Verschiedene Gesetze regeln die Rücktrittsmöglichkeiten von einem Versicherungsvertrag.


3.   Die Vertragslaufzeit


4.   Die Versicherungsprämie und -kosten


5.   Die Zahlungsweise

Die vereinbarten Versicherungsprämien sind rechtzeitig und kostenfrei zu bezahlen. Ansonsten kann der Versicherer von einer Leistungserbringung zurücktreten.