Verstehen
Mit dem Thema "Pensionsvorsorge" werden Privatpersonen beinahe täglich konfrontiert. Sei es über Anzeigen oder Folder von Banken. Sei es über Berichte in Zeitungen und Zeitschriften, in Radio und Fernsehen. Oder in Gesprächen mit Bekannten, Freund/innen oder Vermögensberater/innen.
Häufig ist von einer drohenden Pensionslücke die Rede. Viele Menschen fragen sich daher zu Recht:
Ist das Thema Pensionsvorsorge für mich persönlich wichtig?
Welche Art der Altersvorsorge soll ich wählen? oder
Was sollte ich über die private Pensionsvorsorge wissen?
1. Erste Überlegungen zur Prämienpension
Die Prämienpension ist eine Möglichkeit der privaten Pensionsvorsorge. Eine fondsgebundene Lebensversicherung, ein Fondssparplan, d. h. der laufende Erwerb von Anteilen an einem Wertpapierfonds, usw. sind weitere Vorsorgemöglichkeiten.
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Was spricht für eine Prämienpension?
Der österreichische Gesetzgeber fördert seit einigen Jahren die private Pensionsvorsorge. Per 1. Jänner 2003 wurde das Modell der "staatlich geförderten Pensionsvorsorge" eingeführt. Sie wird auch "prämienbegünstigte" oder "neue Zukunftsvorsorge" (kurz: "Prämienpension") genannt. Die komplette Steuerfreiheit, eine staatliche Prämie und eine nominelle Kapitalgarantie sind ihre Eckpfeiler.
In wenigen Jahren wurden mehr als eine Million Verträge abgeschlossen. Die gesetzlichen Auflagen belebten außerdem den österreichischen Kapitalmarkt aufgrund des verpflichtenden Aktienanteils. Die Hauptvorteile sind:
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Die komplette Steuerfreiheit: Sie spart Kosten.
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Die staatlichen Prämie erhöht den Veranlagungsbetrag jährlich.
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Die Kapitalgarantie sichert die einbezahlten Beiträge plus Prämien gegen Verluste ab.
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Eine Lebenslange Zusatzpension ist theoretisch bereits nach 10 Jahren und ab Vollendung des 40. Lebensjahres möglich.
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Der Aktienanteil ermöglicht Ertragschancen.
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Was ist persönlich gut zu überlegen?
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Kann die Mindestbindungsfrist eingehalten werden? Das einbezahlte Kapital ist auf jeden Fall für 10 Jahre gebunden und kann vorher nicht ausbezahlt werden;
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Was passiert, wenn sich meine Vorsorgestrategie ändert? Wird nach 10 Jahren eine Auszahlung des Kapitals beantragt, sind die Hälfte der Prämien zurückzuzahlen und Erträge nachzuversteuern;
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Wer ist im Todesfall abgesichert? Die Ansprüche gehen auf die gesetzlichen Erb/innen über, d. h. es kann keine andere begünstigte Person gewählt werden.
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Passen die Rahmenbedingungen? Die staatliche Förderung ist begrenzt auf einen Höchstbetrag. Die Förderkonstruktion ist gesetzlich geregelt, d. h. jederzeit änderbar. Der Aktienanteil ist gleichbleibend hoch und die Veranlagungsstrategie im vor hinein festgelegt.
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Ist eine Kapitalgarantie für mich notwendig? Die Kosten für die Kapitalgarantie schmälern die Ertragschancen. Die Kapitalgarantie gilt in der Regel nur dann, wenn eine lebenslange Rente bezogen wird.
2. Die Eckpunkte der Prämienpension
Die allgemeinen Bestimmungen zu Leistungen und Pflichten von Versicherern und Versicherungsnehmer/innen, Kündigungs-, Prämienfreistellungsmöglichkeiten, Versicherungskosten und -gebühren, zur Zahlungsweise und zu den Detailinformationen der "österreichischen Sterbetafel" sind in den "Grundlagen" zu Versicherungen näher beschrieben.
Die Prämienpension kann als fondsgebundene Lebensversicherung oder als "klassische" Rentenversicherung abgeschlossen werden.
Die Verträge unterscheiden sich oft im Detail: Versicherungsnehmer/innen sollten genau prüfen, welcher Mindesteinzahlungsbetrag geleistet werden muss und wie lange die Laufzeit sein wird. Die Kosten sollten aus den Versicherungsbedingungen ersichtlich sein. Nachzufragen ist auch, welche Wertsteigerungen und damit Zinseszinserträge angenommen werden.
Die gleichbleibenden Rahmenbedingungen sind:
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Mindestbindungsdauer von 10 Jahren. Vor Ablauf dieser Frist kann keine Auszahlung beantragt werden. Ein Rückkauf ist in dieser Zeit (noch) nicht vorgesehen.
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Komplette Steuerfreiheit bei widmungsgemäßer Verwendung als lebenslange monatliche Zusatzpension bzw. bei Weiterverwendung für eine Pensionsvorsorge. Mit dem Versicherungsantrag wird eine pauschale Befreiung für die Einkommenssteuer in Höhe der staatlichen Förderung beantragt.
Während der Ansparphase wird die Versicherungssteuer (4 bis 11 % für Lebensversicherungen) eingespart. Es ist keine Einkommens- oder Kapitalertragssteuer (KESt) auf erwirtschaftete Erträge aus der Veranlagung zu bezahlen. In der Rentenphase entfällt ebenfalls die Einkommenssteuer (ESt).
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Staatliche Prämie: Die staatliche Förderung ist gesetzlich geregelt und erhöht neben den möglichen Erträgen aus der Veranlagung jährlich den Kapitalbetrag.
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Höhe der Prämie: Sie beträgt zwischen 8,5 und 13,5 % auf die einbezahlten Jahresbeiträge. Festgelegt wird sie für das folgende Jahr per Ende November. Veröffentlicht wird die Höhe der Prämie vom Bundesministerium für Finanzen.
Sie setzt sich aus zwei Anteilen zusammen: gleich bleibend, d. h. fix, sind 5,5 %. Variabel sind 3 bis 8 %. Der variable Teil orientiert sich an der Sekundärmarktrendite, d. h. dem Renditeniveau von festverzinslichen Wertpapieren.
Für das Ausmaß der staatlichen Förderung zählt die einbezahlte Beitragssumme per Ende des Jahres. D. h. sie ist unabhängig vom Monat des Vertragsabschlusses. Die höchstmögliche Prämie kann auch für Verträge, die während des Jahres abgeschlossen wurden, erzielt werden. Z. B. mit einer einmaligen Zusatzzahlung, d. h. einer Aufstockung bis zum Höchstbetrag.
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Prämie als Zuschuss: Die Prozentangabe der staatlichen Prämie ist keine Angabe zum erwarteten Ertrag der Veranlagung (Performance) und kein Zinssatz. Die staatliche Prämie ist ein Zuschuss auf die einbezahlten jährlichen Beträge (nicht auf das angesparte Kapital). Sie wird bis zum gesetzlichen Pensionsantrittsalter gewährt und ist begrenzt auf den Höchstbetrag.
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Prämie und Vertragslaufzeit: Der positive Effekt der staatlichen Prämie ist laufzeitabhängig. Eine staatliche Prämie von 9,5 % ergibt bei einer 10-jährigen Vertragslaufzeit z. B. eine Rendite von 1,6 % pro Jahr im Verhältnis zum Gesamtkapital. Bei einer Laufzeit über 30 Jahre beträgt sie circa 0,6 %. D. h., die staatliche Prämie hat bei einem zehnjährigen Vertrag eine höhere Auswirkung auf den Ertrag. Mit Fortdauer der Laufzeit nimmt der Anteil der staatlichen Förderung am Ertrag ab.
Beispiel: Für 2009 wurde der höchstmögliche prämienbegünstigte Einzahlungsbetrag auf € 2.214,22 festgelegt. Dieser ist abhängig von der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung (1,53 % des 36-fachen eines Kalendermonats). Die staatliche Prämie beträgt für dieses Jahr 9,5 %. Demnach beläuft sich die höchstmögliche Prämie auf € 210,35. Für die meisten Verträge wird aber wesentlich weniger einbezahlt.
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Kapitalgarantie: Die einbezahlten Beiträge zuzüglich der staatlichen Prämien sind vor Verlusten sicher. D. h., sie werden auf jeden Fall am Vertragsende wieder ausbezahlt. Eine Wertminderung aufgrund der Inflation ist nicht berücksichtigt. Daher spricht man von einer nominellen Kapitalgarantie. Bei nicht widmungsgemäßer Verwendung als Zusatzpension kann die Kapitalgarantie verloren gehen.
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Veranlagungsvorschriften: Von den einbezahlten Versicherungsbeiträgen (Bruttoprämien) werden die Versicherungskosten abgezogen: z. B. einmalige Abschlusskosten, jährliche Verwaltungskosten, Kosten für die Kapitalgarantie oder einen eventuellen zusätzlichen Ablebensschutz. Kosten für den Erwerb von Fondsanteilen (Ausgabeaufschlag, Management- und Verwaltungsgebühren) werden über die Prämien bzw. die Erträge der Veranlagung abgedeckt. Veranlagt werden daher die Nettoprämien.
Laut den gesetzlichen Bestimmungen müssen 40 % davon in Aktienfonds eines kapitalmarktschwachen EWR-Landes investiert werden. Die Börsenkapitalisierung über erstzugelassene Aktien darf in diesem Mitgliedsstaat 40 % des Bruttoinlandsproduktes nicht übersteigen (§ 108h Abs.1 EStG). Diese Kriterien betreffen vor allem Österreich und neue EU-Mitglieder aus Osteuropa.
Die restlichen 60 % werden in festverzinsliche Anleihen investiert. Die Fondsanteile werden zum jeweiligen aktuellen Kurswert erworben. Erwirtschaftete Erträge werden nicht ausgeschüttet, sondern wiederveranlagt (thesauriert).
Die Wertsteigerung einer Veranlagung, d. h. die Performance, ist von der Entwicklung der Kapitalmärkte abhängig und daher nicht garantierbar. Sie kann nur angenommen werden. Die Rendite drückt in % das Verhältnis der Erträge zum Veranlagungsbetrag und nicht zu den Prämien aus.
Die gesetzlichen Veranlagungsbestimmungen werden von manchen als zu starr gesehen. Kritikpunkte sind:
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Gleich bleibender Aktienanteil von 40 %: Flexiblere Produkte können Fondsanteile per Vertragsende bzw. vor Pensionsantritt in risikoärmere Veranlagungen umschichten. Erwirtschaftete Erträge werden so realisiert. Da Prämienpensionen mit einer Kapitalgarantie ausgestattet sind, ist kein Verlust der einbezahlten Beiträge plus der staatlichen Prämien zu befürchten. Dennoch kann eine negative Entwicklung der Kapitalmärkte kurz vor Pensionsantritt die möglichen Erträge reduzieren.
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Kein Einfluss auf die Streuung des Kapitals: Anleger/innen können keine anderen Märkte oder Anlageklassen auswählen (eingeschränkte Veranlagungsmöglichkeiten). Eine breitere Streuung des Kapitals, d. h. über mehr Märkte und mehr Anlageklassen (breitere Portfolio-Allokation) könnte bei gleich bleibendem Risiko mehr Ertrag bringen.
3. Die Höhe der monatlichen Zusatzpension
Die Höhe der laufenden Prämienzahlung, d. h. die Beitragshöhe, ist flexibel wählbar. Die Einzahlung über einen Einmalbetrag ist nicht vorgesehen. Verschiedene Faktoren beeinflussen die Höhe der monatlichen Zusatzpension:
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Einfluss Beitragshöhe: Bereits mit geringen Einzahlungsbeträgen kann bei einer entsprechend langen Laufzeit eine attraktive Zusatzpension erreicht werden. Wird eine eher kurze Laufzeit gewählt, muss dementsprechend mehr einbezahlt werden.
Beispiel: Ein Mann beginnt mit 20 Jahren monatlich € 30,-- in einen Prämienpensions-Vertrag mit 45 Jahren Laufzeit einzubezahlen. Angenommen werden eine durchschnittliche Wertsteigerung der veranlagten Beiträge (Performance) von 6 % und eine durchschnittliche staatliche Förderung von 9 % pro Jahr. Die Versicherungskosten oder etwaige Gebühren sind hier nicht berücksichtigt.
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Bei Pensionsantritt mit 65 Jahren erhält er eine ungefähre monatliche Zusatzpension über € 310,--. Ein Kapitalbetrag von mehr als € 77.000,-- wurde erzielt.
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Davon sind ungefähr 20 % über die laufenden Beiträge einbezahlt worden.
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Die staatliche Förderung beläuft sich auf ca. 2 %.
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Die Erträge aus der Veranlagung umfassen 77 %.
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Einfluss Performance: Je höher die jährliche Wertsteigerung der Veranlagung (Performance) ausfällt, desto höher ist später die monatliche Zusatzpension.
Beispiel: Wird für das obige Beispiel eine Wertsteigerung von 3 % angenommen, könnte nur knapp die Hälfte an Kapital und damit der Zusatzpension erzielt werden. Der Anteil der einbezahlten Beiträge beliefe sich dann auf ungefähr 48 %. Die staatliche Förderung hätte einen Anteil von ungefähr 4 %.
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Einfluss Laufzeit: Je länger in einen Vertrag einbezahlt wird, desto mehr greift der Zinseszinseffekt. D. h. die Veranlagungserträge und die staatlichen Prämien erhöhen laufend den Kapitalbetrag und führen so zu wiederum höheren Erträgen.
Beispiel: Wird die Vertragslaufzeit des obigen Beispiels nur um 10 Jahre auf 35 Jahre verkürzt, halbieren sich die Erträge und damit die mögliche monatliche Zusatzpension. Der Anteil der einbezahlten Beiträge erhöht sich auf über 30 %.
4. Die Auszahlungsmöglichkeiten
Die Prämienpension wurde für die Pensionsvorsorge und nicht für die Vermögensbildung entwickelt. Die Mindestlaufzeit beträgt daher 10 Jahre ab Einzahlung des ersten Beitrages. Nach deren Ablauf und der Vollendung des 40. Lebensjahres, kann eine Auszahlung folgendermaßen beantragt werden:
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Monatliche Zusatzpension: Die Auszahlung einer lebenslangen monatlichen Pension kann beim Versicherer beantragt werden. Es wird mindestens die einbezahlte Prämiensumme plus staatlicher Förderung zuzüglich der Veranlagungserträge ausbezahlt (Kapitalbetrag).
Die Berechnung der Pensionshöhe erfolgt nach der durchschnittlichen Lebenserwartung für Frauen und Männer laut "österreichischer Sterbetafel". Da für Frauen eine durchschnittlich höhere Lebenserwartung als für Männer angenommen wird, erhalten sie im Vergleich eine geringere monatliche Zusatzpension.
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Einmalbetrag: Die Ansprüche aus dem Vertrag können auch übertragen oder einmalig ausbezahlt werden:
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Verlängerung oder Übertragung: Der Kapitalbetrag kann steuerfrei im bestehenden Vertrag verbleiben oder auf eine andere Einrichtung zur Zukunftsvorsorge, z. B. eine Pensionskasse, übertragen werden.
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Auszahlung: Der Kapitalbetrag kann einmalig ausbezahlt werden. Wird er nicht widmungsgemäß, d. h. nicht für eine Pensions- oder Zukunftsvorsorge verwendet, müssen die Erträge aus der Veranlagung des Kapitals mit 25 % (KESt) nachversteuert und die Hälfte der staatlichen Prämien zurückbezahlt werden (§ 108g Abs.5 EStG). In diesem Fall kann die Kapitalgarantie wegfallen. Dann wird der Stand des Wertpapierdepots für die Abrechnung herangezogen.
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Auszahlung im Todesfall: Stirbt ein/e Versicherungsnehmer/in gehen die Ansprüche generell auf die Erb/innen, d. h. Kinder bis zum 27. Lebensjahr und/oder auf Ehepartner/innen bzw. Lebensgefährt/innen über. In allen anderen Fällen wird ein etwaiges Restkapital an die Versicherungsgemeinschaft übertragen.
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Ableben vor Rentenbeginn: Stirbt ein/e Versicherungsnehmer/in vor Rentenbeginn, kann ein Erbe/eine Erbin in den Vertrag eintreten. Vorausgesetzt er/sie hat noch keinen Prämienpension-Vertrag. Tritt niemand ein, wird der Zeitwert der Versicherung an die Hinterbliebenen ausbezahlt.
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Ableben nach Rentenbeginn: Wurde bereits eine Rente aus dem Prämienpensionsvertrag bezogen, wird diese an die Hinterbliebenen weiterbezahlt. Solange, bis das Kapital plus Zinsen aufgebraucht ist.
Verträge für die Prämienpensionen können auch mit einem zusätzlichen Ablebensschutz ausgestattet werden. Dann ist es möglich, eine andere bezugsberechtigte Person zu bestimmen. Eine separate Ablebensversicherung kann aber kostengünstiger als ein kombinierter Vertrag sein.
Dass die gesetzliche Pensionsvorsorge immer schwieriger wird, ist auch auf die drastischen Veränderungen
der Altersstruktur der Bevölkerung zurückzuführen: Immer mehr älteren Personen, die Pensionsleistungen erhalten,
stehen immer weniger jüngeren Personen, die Pensionsbeiträge entrichten, gegenüber.
In diesem Chart wird veranschaulicht, dass sich die durchschnittliche Aufenthaltsdauer
der österreichischen Bevölkerung in der Pension in den vergangenen Jahrzehnten erheblich
erhöht hat. Neben den erheblichen Unterschieden bei Frauen und Männern ist erkennbar, dass
sich eine richtig dimensionierte Pensionsvorsorge zukünftig auf Jahrzehnte zu erstrecken hat.