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Verstehen

Mit dem Thema "Pensionsvorsorge" werden Privatpersonen beinahe täglich konfrontiert. Sei es über Anzeigen oder Folder von Banken. Sei es über Berichte in Zeitungen und Zeitschriften, in Radio und Fernsehen. Oder in Gesprächen mit Bekannten, Freund/innen oder Vermögensberater/innen.

Häufig ist von einer drohenden Pensionslücke die Rede. Viele Menschen fragen sich daher zu Recht: Ist das Thema Pensionsvorsorge für mich persönlich wichtig? Welche Art der Altersvorsorge soll ich wählen? oder Was sollte ich über die private Pensionsvorsorge wissen?


1.   Erste Überlegungen zur Prämienpension

Die Prämienpension ist eine Möglichkeit der privaten Pensionsvorsorge. Eine fondsgebundene Lebensversicherung, ein Fondssparplan, d. h. der laufende Erwerb von Anteilen an einem Wertpapierfonds, usw. sind weitere Vorsorgemöglichkeiten.


2.   Die Eckpunkte der Prämienpension

Die allgemeinen Bestimmungen zu Leistungen und Pflichten von Versicherern und Versicherungsnehmer/innen, Kündigungs-, Prämienfreistellungsmöglichkeiten, Versicherungskosten und -gebühren, zur Zahlungsweise und zu den Detailinformationen der "österreichischen Sterbetafel" sind in den "Grundlagen" zu Versicherungen näher beschrieben.

Die Prämienpension kann als fondsgebundene Lebensversicherung oder als "klassische" Rentenversicherung abgeschlossen werden.

Die Verträge unterscheiden sich oft im Detail: Versicherungsnehmer/innen sollten genau prüfen, welcher Mindesteinzahlungsbetrag geleistet werden muss und wie lange die Laufzeit sein wird. Die Kosten sollten aus den Versicherungsbedingungen ersichtlich sein. Nachzufragen ist auch, welche Wertsteigerungen und damit Zinseszinserträge angenommen werden. Die gleichbleibenden Rahmenbedingungen sind:


3.   Die Höhe der monatlichen Zusatzpension

Die Höhe der laufenden Prämienzahlung, d. h. die Beitragshöhe, ist flexibel wählbar. Die Einzahlung über einen Einmalbetrag ist nicht vorgesehen. Verschiedene Faktoren beeinflussen die Höhe der monatlichen Zusatzpension:


4.   Die Auszahlungsmöglichkeiten

Die Prämienpension wurde für die Pensionsvorsorge und nicht für die Vermögensbildung entwickelt. Die Mindestlaufzeit beträgt daher 10 Jahre ab Einzahlung des ersten Beitrages. Nach deren Ablauf und der Vollendung des 40. Lebensjahres, kann eine Auszahlung folgendermaßen beantragt werden:



Dass die gesetzliche Pensionsvorsorge immer schwieriger wird, ist auch auf die drastischen Veränderungen der Altersstruktur der Bevölkerung zurückzuführen: Immer mehr älteren Personen, die Pensionsleistungen erhalten, stehen immer weniger jüngeren Personen, die Pensionsbeiträge entrichten, gegenüber.

In diesem Chart wird veranschaulicht, dass sich die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der österreichischen Bevölkerung in der Pension in den vergangenen Jahrzehnten erheblich erhöht hat. Neben den erheblichen Unterschieden bei Frauen und Männern ist erkennbar, dass sich eine richtig dimensionierte Pensionsvorsorge zukünftig auf Jahrzehnte zu erstrecken hat.