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Grundlagen

Versicherungen bauen für viele Lebensbereiche bzw. Alltagssituationen vor. Sie werden in Sach-Versicherungen, beispielsweise für die Bereiche Wohnen, Fahrzeuge (Kfz), Rechtsschutz oder in Personen-Versicherungen, beispielsweise in den Bereichen Leben, Krankheit oder Unfall unterteilt.

Der Grundgedanke ist, die jeweils definierten Gefahren (Risiken) auf eine möglichst große Gemeinschaft solidarisch aufzuteilen. Damit kann der/die Einzelne im Schadensfall, d. h. bei Eintritt des versicherten Risikos, vor finanziellen Verlusten bewahrt werden. Dazu werden Prämien - die finanziellen Beiträge der Mitglieder - eingehoben.

Verträge werden zwischen einem Versicherungsinstitut (Versicherer) und einem Versicherungsnehmer bzw. einer Versicherungsnehmerin (Antragssteller/in für Versicherungsschutz) geschlossen. Der Leistungsumfang und die Pflichten der Vertragspartner sind vor allem im Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) und den vereinbarten Versicherungs-Bedingungen geregelt.


1.   Die Leistungen und Pflichten der Versicherer

Der Versicherer hat festgelegte Pflichten. Die Erbringung von Leistungen ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Haftungseinschränkungen schmälern den Leistungsumfang für die Versicherungsnehmer/innen:


2.   Die Rechte und Pflichten der Versicherungsnehmer/innen

Die Versicherungsnehmer/innen sind die Vertragspartner/innen der Versicherer. Sie haben gewisse Pflichten einzuhalten, um den Leistungsanspruch zu wahren.


3.   Die Vertrags-Laufzeit: Beginn und Ende

Der Versicherungsbeginn regelt, ab wann Versicherungsschutz besteht. Das Versicherungsende kann durch Ablauf oder Kündigung herbeigeführt werden.


4.   Die Versicherungsbeiträge: Prämie und Kosten

Die Versicherungs-Prämie richtet sich in der Regel nach der Höhe der Versicherungssumme und dem Leistungsumfang. Sie bezeichnet jenes Entgelt, das ein/e Versicherungsnehmer/in zu bezahlen hat.


5.   Die Bezahlung: Zahlungsweise und Zahlungsverzug

Die vereinbarten Versicherungs-Prämien sind rechtzeitig zu bezahlen. Ansonsten kann der Versicherer von einer Leistungserbringung zurücktreten.