Grundlagen
Eine Lebensversicherung wird vorrangig zum Vermögensaufbau im Alter abgeschlossen. Eine Ablebens-Versicherung dient der finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen im Todesfall oder zur Besicherung offener Kreditbeträge.
1. Die Ziele einer Lebensversicherung
Der Abschluss einer Lebensversicherung zur Alters- bzw. Zukunfts-Vorsorge ist aus folgenden Gründen überlegenswert:
Die durchschnittliche Lebenserwartung der österreichischen Bevölkerung steigt ständig an. Immer mehr Menschen können mit einer längeren Pensionszeit rechnen. Gleichzeitig sinken die Geburtenraten. Die Bevölkerung "überaltert". Das Ergebnis ist, dass immer weniger Erwerbstätige aufgrund des Umlagesystems immer mehr Pensionisten bzw. Pensionistinnen finanzieren müssen.
Das staatliche Pensionssystem stößt aufgrund dieser demografischen Entwicklung an seine Grenzen. Personen, die sich ausschließlich auf diese "1. Säule" des Pensionssystems verlassen, müssen mit Abstrichen des Lebensstandards im Alter rechnen.
Eine private Altersvorsorge und damit eine finanzielle Absicherung für die Pensionszeit kann über eine sogenannte "3. Säule" (private Pensionsvorsorge) und/oder betrieblich über die sogenannte "2. Säule" (betriebliche Pensionsvorsorge) erfolgen. Lebensversicherungen haben vorrangig folgende Ziele:
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Private Altersvorsorge: Das Angebot an Lebensversicherungen zur privaten Altersvorsorge ist vielfältig. Vorrangiges Ziel ist es, finanziellen Einbußen in der Pensionszeit vorzubeugen.
Lebensversicherungen haben grundsätzlich das Ziel, Kapital bzw. Vermögen zu bilden. Eine wesentliche Unterscheidung besteht in der Veranlagung der Netto-Prämien. Je nach Versicherungsart ist ein unterschiedlich hohes Risiko einzugehen. Die Altersvorsorge-Möglichkeiten können grundsätzlich in folgende 3 Bereiche gegliedert werden:
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Klassische Lebensversicherungen: Dies sind Lebensversicherungen mit Kapitalgarantie und der Chance auf Gewinnbeteiligungen. Dazu werden in der Regel die Erlebens-, Renten- und die kombinierten Er- und Ablebensversicherungen gezählt.
Bei reinen Erlebens-Versicherungen entfallen Risikoprämien für den Ablebensschutz. Daher kann ein größerer Anteil der einbezahlten Prämien im Deckungsstock veranlagt werden.
Unter einer Kapital-(Lebens-)Versicherung wird in der Regel eine ältere, steuerbegünstigte Art der Lebensversicherung verstanden. Mitunter werden auch Erlebens-Versicherungen oder kombinierte Er- und Ablebensversicherungen als Kapital-Versicherung bezeichnet;
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Fondsgebundene Lebensversicherungen: Dies sind Lebensversicherungen mit höheren Gewinnchancen und höherem Risiko. Die Wertentwicklung der Versicherungsleistung ist an jene von Investmentfonds gekoppelt;
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Prämienpension: Die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge ist mit einer Kapitalgarantie ausgestattet und unterliegt steuerlichen Vorteilen. Der Aktienanteil ist gesetzlich geregelt und relativ hoch.
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Ablebensschutz: Die Ablebens-Versicherung ist keine vermögensbildende Versicherung. Sie sichert z. B. Hinterbliebene bzw. eine begünstigte Person im Todesfall des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin finanziell ab. Sie kann als Einzelversicherung oder in Kombination mit einer Erlebensversicherung abgeschlossen werden.
Hinweis: Eine Trennung ist sinnvoll, da eine reine Ablebens-Versicherung günstiger auf eine höhere Versicherungssumme abgeschlossen werden kann. Die Vertrags-Laufzeit kann dann an die persönlichen Verhältnisse leichter angepasst werden.
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Absicherung von Hinterbliebenen: Die finanzielle Absicherung von Hinterbliebenen im Todesfall der versicherten Person kann am günstigsten über eine reine Ablebens-Versicherung bewerkstelligt werden.
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Absicherung von Krediten: Stirbt der/die Kreditnehmer/in während der Kredit-Laufzeit, dann deckt die Versicherungssumme den noch offenen Kreditbetrag ab (Kreditrestschuld-Versicherung). Banken verlangen zur Besicherung von Krediten in der Regel eine Ablebens-Versicherung bzw. eine Lebensversicherung mit Ablebensschutz.
2. Erste Überlegungen zur Lebensversicherung
Die Auswahl der optimalen Alters-Vorsorge hängt grundsätzlich von der persönlichen Situation ab. Erst nach genauen Überlegungen kann die geeignete Strategie festgelegt und die passende Lebensversicherung oder Ansparform gesucht werden. Folgende Fragen können vor Abschluss eines Vertrages nützlich sein:
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Lebenssituation: Wie ist die persönliche Lebenssituation? Ist der/die Versicherungsnehmer/in alleinstehend? Oder hat er/sie Familie und ist für das Haushalts-Einkommen (mit)verantwortlich? Sollen andere Personen finanziell abgesichert werden?
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Vertrags-Laufzeit: Welche Vertrags-Laufzeit soll gewählt werden? Wie alt ist der/die Versicherungsnehmer/in? Ab wann wird eine Zusatz-Pension benötigt? Wie viele Jahre bleiben bis dahin? Ältere Menschen haben in der Regel ein höheres statistisches Ablebensrisiko (Sterbewahrscheinlichkeit) als jüngere Personen. Daher sind die Versicherungs-Prämien bei einem höheren Eintrittsalter ebenfalls höher.
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Risikoneigung: Mit welchem Risiko sollen die Netto-Prämien vom Versicherer veranlagt werden? Sollen Kapitalverluste ausgeschlossen oder begrenzt werden? Kann ein höheres Risiko eingegangen werden, um höhere Ertragschancen zu haben?
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Zahlungsweise: Soll jährlich (laufend) in eine Lebensversicherung einbezahlt werden? Oder steht ein einmaliger Betrag zur Verfügung (Einmalerlag)? Welche Zahlungsweise ist günstig für die ausgewählte Versicherung?
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Prämienhöhe: Welcher Betrag kann längerfristig angelegt werden? Wie viel kann tatsächlich über einen längeren Zeitraum aus dem frei verfügbaren Haushalts-Einkommen einbezahlt werden?
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Versicherungssumme: Wie hoch wird die staatliche Pension sein? Wie viel Geld wird tatsächlich in der Pension zusätzlich benötigt werden? Mit welcher "Pensionslücke" ist zu rechnen?
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Flexibilität: Soll trotz der langfristigen Absicht, für das Alter vorzusorgen, ein gewisser Betrag schnell zur Verfügung stehen (Liquidität)?
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Steuerfreiheit: Wann sind die Leistungen von der Kapitalertrags- und Einkommens-Steuer befreit? Sollen steuerliche Vorteile genutzt werden, indem die Versicherungs-Leistung als Zusatz-Pension ausbezahlt werden wird?
3. Die Eckpunkte einer Lebensversicherung
Lebensversicherungen sind Personen-Versicherungen. Vertragspartner sind der Versicherer und der/die Versicherungsnehmer/in. Versichert werden kann dessen/deren Leben bzw. das Leben einer anderen Person.
Die Lebensversicherungen unterscheiden sich vor allem in der Veranlagung der Nettoprämien und den Auszahlungs-Möglichkeiten. Die verschiedenen Versicherungs- und Veranlagungs-Möglichkeiten sind idealerweise auf die persönlichen Bedürfnisse genau abgestimmt.
Ergänzend zu den Punkten im Thema Grundlagen und den Ausführungen in den Spezialthemen sind folgende Punkte zu nennen:
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Informationspflichten der Versicherer: Lebensversicherer haben laut Versicherungsaufsichts-Gesetz über die allgemeinen Mitteilungspflichten hinaus über folgende Punkte zu informieren (§ 18b VAG):
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die Leistungen des Versicherers und eventuelle Wahlmöglichkeiten,
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die Voraussetzungen für eine Beendigung des Versicherungs-Vertrages,
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die Grundsätze für die Berechnung von Gewinnbeteiligungen, Rückkaufswerten, beitragsfreien Versicherungs-Leistungen und indexgebundenen Lebensversicherungen,
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die Prämienanteile für Haupt- und Nebenleistungen,
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jene Kapitalanlagefonds, an denen Anteilsrechte bestehen und
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die abgabenrechtlichen Vorschriften.
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Einmalige Versicherungs-Kosten: Diese umfassen einmalige Abschluss-Kosten bzw. Vermittler-Provisionen. Die Abschluss-Kosten werden von der Nettoprämiensumme (Prämienhöhe x Laufzeit) berechnet.
Diese einmaligen Versicherungs-Kosten werden in der Regel zu Beginn eines Vertrages über die einbezahlten Versicherungsprämien abgedeckt. Diese Methode wird "Zillmerverfahren" genannt. Dies hat zur Folge, dass zu Beginn der Vertrags-Laufzeit die Deckungsrückstellung bzw. der tarifliche Rückkaufswert gering ist.
Wird eine Lebensversicherung unter 5 Jahren beendet, dann dürfen die einmaligen Abschluss-Kosten bzw. Vermittler-Provisionen nur anteilsmäßig verrechnet werden. Dies gilt für Verträge, die nach dem 1. Jänner 2007 abgeschlossen wurden. Sie sind laut Versicherungsvertrags-Gesetz der verkürzten Laufzeit anzupassen (§ 176 Abs 5 und 6 VersVG).
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Bezugsberechtigung: Im Versicherungs-Vertrag kann eine bezugsberechtigte (begünstigte) Person namentlich genannt werden. Diese ist in der Folge berechtigt, die Versicherungs-Leistungen zu empfangen. Diese Bezugsberechtigung kann jederzeit schriftlich geändert oder widerrufen werden.
Ist die begünstigte Person zum Zeitpunkt der Leistung noch minderjährig, veranlasst das Vormundschaftsgericht die Überweisung der Versicherungssumme auf ein Sperrkonto. Achtung: Wurde ein Name unwiderruflich festgelegt, kann das Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung der begünstigten Person geändert werden.
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Prämienfreistellung: Bei finanziellen Engpässen kann eine Prämienfreistellung schriftlich beantragt werden. D. h., wenn die laufenden Prämienzahlungen schwierig zu leisten sind und eine vorzeitige Kündigung vermieden werden soll.
Eine Prämienfreistellung hat eine Einstellung oder Unterbrechung der Prämienzahlungen zur Folge. Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein eines tariflichen Rückkaufwertes. Den jeweiligen Versicherungs-Bedingungen ist zu entnehmen, wie lange eine Unterbrechung dauern kann, ohne dass der Versicherungsschutz erlischt. Konsequenzen der Prämienpause können sein:
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Stundung der Versicherungsprämien: Bei dieser Option werden die gestundeten Prämien später nachgezahlt. Der Vertrag kann unverändert weitergeführt werden;
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Reduktion der Versicherungssumme auf eine "prämienfreie Versicherungs-Leistung". Hinweis: Es wird eine neue Versicherungsurkunde (Polizze) mit der angepassten Versicherungssumme und einer aktualisierten Rückkaufswert-Tabelle ausgestellt;
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Erhöhung der weiteren Versicherungsprämien mit unverändert hoher Versicherungssumme.
Eine Prämienfreistellung hat den Vorteil, dass das bereits angesparte Kapital weiter veranlagt wird. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen bzw. die finanziellen Nachteile einer vorzeitigen Kündigung (eines Rückkaufs) werden begrenzt.
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Versicherungsende: Der Versicherungsschutz endet mit dem Ablauf der Vertrags-Laufzeit bzw. einer vorzeitigen Kündigung (Rückkauf). Stirbt die versicherte Person, endet die Lebensversicherung mit dem Ableben. Die Möglichkeiten für ein Versicherungsende sind:
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Ablauf: Ist die Vertrags-Laufzeit abgelaufen, erbringt der Versicherer die vereinbarte Leistung. Für die Leistungserbringung kann vom Versicherungsnehmer bzw. von der Versicherungsnehmerin die Übergabe der Versicherungs-Polizze verlangt werden.
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Ableben: Im Todesfall sind eine amtliche Sterbeurkunde und ein Nachweis über die Todesursache des/der Versicherten vorzulegen. Die Auszahlung erfolgt im Ablebensfall an die begünstigte Person oder die Hinterbliebenen.
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Kündigung: Lebensversicherungen können prinzipiell über eine vorzeitige Kündigung (Rückkauf) beendet werden. Damit endet der Versicherungsschutz.
Bei einer vorzeitigen Kündigung wird der Rückkaufswert (aktuelle Wert bzw. Zeitwert) zuzüglich erworbener Gewinne ausbezahlt. In den ersten Versicherungsjahren bedeutet dies in der Regel ein Verlustgeschäft. Ein evtl. Abschlag und der Abzug der Versicherungs-Kosten sind zu beachten. Ebenso eine evtl. Nachversteuerung. Der Versicherer muss den Rückkauf einer Lebensversicherung dem Finanzamt melden.
Eine Kündigung kann jederzeit per Ende des laufenden Versicherungsjahres erfolgen. Soll innerhalb eines Versicherungsjahres gekündigt werden, ist eine 3-monatige Frist zu beachten. Frühestens kann eine Kündigung per Ende des ersten Versicherungsjahres erfolgen.
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Steuerliche Behandlung: Sowohl laufende Prämienzahlungen für eine Lebensversicherung mit Renten-Option als auch die Auszahlung von Leistungen unterliegen steuerlichen Erleichterungen:
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Sonderausgaben: Die Prämien für eine Renten-Versicherung gelten als Sonderausgaben, sofern die Kapitalleistung als Zusatz-Pension ausbezahlt wird. Dann können diese laufend steuerlich abgesetzt werden. Sonderausgaben sind im Einkommenssteuer-Gesetz geregelt (§ 18 Abs 1 Z 2 EStG).
Achtung: Wird die Versicherungs-Leistung anders als angegeben verwendet, sind die Beiträge mit einem pauschalen Steuersatz nachzuversteuern.
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Steuerfreiheit: Bei einer widmungsgemäßen Verwendung zur Altersvorsorge, d. h. als lebenslange monatliche Zusatzpension oder bei Übertragung des Einmalbetrags in eine andere private Pensionsvorsorge, gelten steuerliche Begünstigungen. Die Auszahlungsbeträge sind von der Kapitalertragssteuer (25 % KESt) befreit.
Eingeschränkt sind sie auch von der Einkommenssteuer (ESt) befreit: Erst ab dem Zeitpunkt, ab dem die monatlichen Rentenzahlungen den Rentenanspruch per Vertragsende (Rentenbarwert) überschreiten, gelten sie als steuerpflichtige Einkünfte (§ 29 Z 1 EStG).
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Versicherungs-Steuer: Für Lebensversicherungen gilt eine Versicherungs-Steuer von 4 %. Diese erhöht sich auf 11 %, wenn sie vor Ablauf von 10 Jahren rückgekauft wird. Oder, wenn für eine solche vor Ablauf von 10 Jahren eine Auszahlung vereinbart wurde.
4. Die Prämien und Leistungen - der Einfluss der Lebenserwartung
Die durchschnittliche Lebenserwartung laut "österreichischer Sterbetafel" hat einen großen Einfluss auf die Berechnung der Prämienhöhe von Lebensversicherungen bzw. auf die Höhe der möglichen Zusatz-Pension. Hier einige Erläuterungen:
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Erklärung der "Sterbetafel": Die "österreichische Sterbetafel für Männer und Frauen" der STATISTIK AUSTRIA ist die Grundlage für die Berechnung von Versicherungs-Prämien in Österreich. Jährlich wird nach demografischen Indikatoren (demografische Tafelmethode) die durchschnittliche Lebenserwartung von Frauen und Männern ermittelt. Eine umfassende Volkszählung alle 10 Jahre vervollständigt diese Methode.
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Berechnungs-Methode: Für die Berechnung werden fiktive Geburtengruppen (Geburtenkohorten) gebildet. Diese umfassen je 100.000 neu geborene Kinder bestimmter Jahrgänge. Z. B. für 2008 sind es die Jahrgänge 2000 bis 2002. Mit Hilfe von statistischen Daten der Vergangenheit (Sterbefälle) wird der zu erwartende Alterslauf berechnet. Nach dieser Berechnungsmethode können Frauen mit ungefähr 6 Jahren mehr Lebenszeit rechnen als Männer (Stand 2008).
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Bedeutung der "Sterbetafel": Die Versicherer berechnen die Höhe der Versicherungs-Prämien u. a. nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht der versicherten Person. Für die Berechnung der Kosten des Ablebensrisikos ist die voraussichtliche Lebenserwartung relevant. Daher haben die Daten der "Sterbetafel" eine große Bedeutung für die Prämienberechnungen.
Hinweis: Frauen leben statistisch gesehen länger als Männer. Ihr Ablebensrisiko ist somit geringer. Sie bezahlen daher z. B. niedrigere Versicherungs-Prämien bei Ablebens-Versicherungen.
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Lesen der "Sterbetafel": Der Wert "x" bezeichnet immer ein Lebensjahr, d. h. ein Altersintervall. Zu den Einzelinformationen der "Sterbetafel" zählen:
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Sterbewahrscheinlichkeit: Diese bezeichnet das Risiko, in einem bestimmten Altersintervall zu sterben. Der Wert "q (x)" gibt Auskunft, wie viel Prozent der Frauen oder Männer zwischen ihrem 40. und 41. Lebensjahr sterben werden;
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Überlebensrate: Diese gibt Auskunft über Überlebende eines bestimmten Alters. Der Wert "l (x)" gibt Auskunft, wie viele Frauen oder Männer zwischen ihrem 40. und 41. Geburtstag noch am Leben sein werden;
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Anzahl der Verstorbenen: Diese umfasst die Anzahl an Personen, die in einem bestimmten Alter gestorben sein werden. Der Wert "d (x)" gibt Auskunft, wie viele Frauen oder Männer zwischen ihrem 40. und 41. Lebensjahr gestorben sein werden;
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Personenjahre Altersintervall: Dabei handelt es sich um die Personenjahre eines bestimmten Altersintervalls, unterteilt in Männer und Frauen ("Sterbetafelbevölkerung, stationäre Bevölkerung"). Der Wert "L (x)" gibt Auskunft, wie viele Personenjahre Frauen oder Männer zwischen ihrem 40. und 41. Geburtstag, d. h. in einem Altersintervall, erleben werden;
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Personenjahre gesamt: Dieser Wert bezeichnet die erwartbaren Lebensjahre eines Geschlechts ab einem bestimmten Alter. Der Wert "T (x)" gibt Auskunft, wie viele Jahre alle Frauen oder alle Männer nach ihrem 40. Geburtstag noch erleben werden;
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Lebenserwartung: Der Wert "e (x)" gibt Auskunft, wie viele Jahre eine Frau oder ein Mann nach ihrem 40. Geburtstag durchschnittlich noch leben werden.