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Verstehen

Das Wort Leasing leitet sich aus dem englischen "to lease" ab und bedeutet "überlassen, mieten". Die Überlassung eines wirtschaftlichen Vorteils bzw. die Nutzung eines Gebrauchs- oder Investitionsgutes gegen Entgelt stehen im Vordergrund. Für die Nutzer/innen ist das Eigentumsrecht in diesem Fall nebensächlich.

Kfz-Leasinggeschäfte verzeichnen seit Jahren hohe Wachstumsraten. Im Folgenden werden die Vor- und Nachteile und alle relevanten Eckdaten beschrieben.


1.   Erste Überlegungen zum Kraftfahrzeugleasing

Das Kfz-Leasing (Kraftfahrzeugleasing) ist eine Möglichkeit, mit geringen Eigenmitteln und ohne Eigentumserwerb ein Fahrzeug zu nutzen.


2.   Die Eckpunkte des Leasinggeschäftes

Grundsätzlich kann zwischen dem Finanzierungs-Leasing und Operating-Leasing unterschieden werden: Kfz-Leasing-Verträge fallen in der Regel in die Kategorie des Finanzierungs-Leasings. Das Operating-Leasing entspricht eher einem Mietverhältnis und zeichnet sich durch kürzere Vertragslaufzeiten aus.

Im Folgenden wird vor allem auf das Finanzierungsleasing für Fahrzeuge eingegangen. Geleast werden können alle Arten von Fahrzeugen wie PKWs, Kombi-Fahrzeuge, LKWs, Motorräder, Sonderfahrzeuge, Autobusse, usw. In der Regel werden Fahrzeuge fabriksneu verleast. Ein Leasinggeschäft kommt folgendermaßen zustande:

3.   Die Leasingmodelle und der Restwert

Beim Kfz-Leasing wird üblicherweise mit einer Restschuld kalkuliert (Teilamortisationsvertrag). Diese entspricht in der Regel dem Restwert, d. h. dem voraussichtlichen Verkaufswert (Marktwert) des Fahrzeugs per Ende der vereinbarten Leasingdauer. Grundsätzlich kann zwischen folgenden Leasingmodellen unterschieden werden:



4.   Die Leasingdauer

Die Leasingdauer wirkt sich auf die Höhe der monatlichen Leasingrate und den voraussichtlichen Restwert des Fahrzeugs aus. Kfz-Leasingverträge können eine festgelegte Grundmietzeit umfassen.


5.   Das Leasingentgelt - Berechnung und Höhe der Leasingraten

Die Summe der Leasingraten, d. h. das Leasingentgelt, ist der Preis, den die Leasinggesellschaft für die Gebrauchsüberlassung eines Fahrzeugs verrechnet. Diese ist in der Regel monatlich in Form von Leasingraten von einem/einer Leasingnehmer/in zu entrichten. Gebühren werden in der Regel bar bzw. über eine höhere erste Leasingrate bezahlt.

Leasingnehmer/innen können zu Vertragsbeginn Eigenleistungen (Entgeltvorauszahlungen und/oder Depotzahlungen) erbringen, die zur Sicherstellung von Forderungen, z. B. Bezahlung der Leasingraten oder allfälliger Schäden, bzw. als Refinanzierungsbeitrag für die Leasinggesellschaft dienen. Ziel ist es, ein optimales Verhältnis zwischen Entgeltvorauszahlung (maximal 30 % des Anschaffungspreises), Depotzahlungen und Restwert zu finden.


6.   Die Entscheidung - Leasing oder Kredit

Kann ein Fahrzeug nicht bar gekauft werden und soll zwischen Leasingangeboten bzw. zwischen einer Leasing- oder Kreditfinanzierung entschieden werden, ist ein Vergleich der jeweiligen Gesamtbelastung vorzunehmen. Nur über den Vergleich der Leasingraten kann keine fundierte Entscheidung getroffen werden.