Verstehen
Die Ablebensversicherung (oder Risikoversicherung) ist die günstigste Form, die Familie oder eine andere Person bzw. einen Kredit abzusichern. Die Versicherer bieten meist ähnliche Leistungen an. Dennoch lohnt es sich, mehrere Angebote einzuholen. Denn die Versicherungsprämien können sich wesentlich unterscheiden.
1. Erste Überlegungen zur Ablebensversicherung
Mit einer Ablebensversicherung können Hinterbliebene finanziell abgesichert werden. Stirbt die versicherte Person während der Versicherungslaufzeit, dann erhält ein Familienmitglied (Kind, Ehegatte/Ehegattin, Elternteil, Lebensgefährte/Lebensgefährtin) oder eine andere namentlich genannte Person die Versicherungssumme ausbezahlt.
Mit einer Ablebensversicherung kann aber auch ein offener Kreditbetrag abgesichert werden (Kreditrestschuld-Versicherung). Stirbt der/die Kreditnehmer/in während der Kreditlaufzeit, dann deckt die Versicherungssumme diesen mit ab.
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Was spricht für eine Ablebensversicherung?
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Niedrige Prämie: Günstigste Möglichkeit, Personen oder einen Kredit finanziell abzusichern
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Transparenz: Die Kosten sind leicht zu überschauen, im Gegensatz zu kombinierten Produkten.
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Was ist persönlich gut zu überlegen?
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Länge der Versicherungslaufzeit: Was passiert, wenn die versicherte Person die gewählte Versicherungsdauer überlebt? Wie wird die eigene Lebenserwartung eingeschätzt und für wie lange soll eine begünstigte Person finanziell abgesichert sein?
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Höhe der Versicherungssumme: Wie viel Kapital benötigt die Familie, eine andere begünstigte Person, um im Todesfall der versicherten Person finanziell gut abgesichert zu sein?
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Kombinierte Produkte: Viele Versicherungsprodukte werden in Kombination mit einem Ablebensschutz angeboten. Z. B. die kombinierte Er- und Ablebensversicherung beinhaltet ebenfalls einen Todesfallschutz. Dieser fällt aber geringer aus als jener einer reinen Ablebensversicherung. Bei gleich hoher Versicherungssumme sind die Prämien einer kombinierten Versicherung generell höher, da auch Kapital aufgebaut wird. Die Kosten und Leistungen sind genau zu prüfen.
2. Die Eckpunkte der Ablebensversicherung
Leistungen und Pflichten von Versicherern und Versicherungsnehmer/innen, Kündigungs-, Prämienfreistellungsmöglichkeiten, Versicherungskosten und -gebühren, Zahlungsweise und Detailinformationen zur "österreichischen Sterbetafel" sind im Kapitel "Grundlagen" zu Versicherungen beschrieben. Für die Ablebensversicherung im Speziellen sind folgende Punkte relevant:
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Bezugsberechtigung: Ergänzend zu den allgemeinen Bestimmungen können Ehepaare eine Ablebensversicherung gemeinsam für zwei Personen abschließen ("auf zwei Leben", "auf Gegenseitigkeit" oder "auf verbundene Leben"). Dies ist günstiger als die Einzahlung für zwei selbständige Verträge. Begünstigte/r ist jeweils der andere Ehepartner.
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Versicherungsdauer: Diese richtet sich nach der benötigten Länge eines Versicherungsschutzes und ist frei wählbar. Das Alter der versicherten Person und deren Sorgepflichten sind unter anderem von Bedeutung.
Der Versicherungsschutz endet im Erlebensfall mit dem vereinbarten Ablauftermin. Die einbezahlten Prämien "verfallen" bzw. kommen der Versicherungsgemeinschaft zugute. Stirbt der/die Versicherte während der Versicherungslaufzeit, endet der Versicherungsschutz mit dem Ableben und die Versicherungssumme wird an die begünstigte Person ausbezahlt.
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Versicherungssumme: Diese ist ebenfalls frei wählbar und stellt eine garantierte Leistung des Versicherers für den Todesfall dar. Der Lebensstandard, der für die begünstigte Person erhalten werden soll, ist für die Höhe der Versicherungssumme ausschlaggebend. Oder anders ausgedrückt: Stirbt die versicherte Person, sollte die Versicherungssumme die daraus entstehende Einkommenslücke abdecken.
Für "jüngere" Hinterbliebene wie Kinder empfiehlt es sich, eine höhere Versicherungssumme abzuschließen.
Für "ältere" Hinterbliebene kann eine geringere Versicherungssumme ausreichend sein, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
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Versicherungssumme im Vertragsverlauf: Folgende Varianten können unterschieden werden:
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Gleichbleibender Verlauf: Die vereinbarte Versicherungssumme bleibt über die gesamte Laufzeit konstant. D. h., das Versicherungsinstitut zahlt im Ablebensfall immer gleich viel aus.
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Fallender Verlauf: Die vereinbarte Versicherungssumme fällt über die Laufzeit um einen jährlich konstanten Betrag (linear) und erreicht per Laufzeitende einen Wert von Null. Diese Art der Ablebensversicherung wird für Kreditrestschuld-Versicherungen gewählt. D. h., die Versicherungssumme deckt den jeweils noch aushaftenden Kreditbetrag ab. Die Prämienhöhe ist niedriger.
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Höhe der Prämienzahlungen: Für die Berechnung der Beitragshöhe (Versicherungsprämie) wird grundsätzlich die Ablebenswahrscheinlichkeit der versicherten Person während der Versicherungsdauer berechnet. Grundlage dafür ist die "österreichische Sterbetafel für Männer und Frauen". Folgende Faktoren sind ausschlaggebend für die Ermittlung der jeweiligen Risikoprämie:
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das Eintrittsalter und Geschlecht der versicherten Person (Ablebensrisiko): Je älter die versicherte Person bei Vertragsunterzeichnung ist, desto höher fällt die Versicherungsprämie aus. Frauen bezahlen grundsätzlich weniger, da sie statistisch gesehen länger als Männer leben (höheres Sterberisiko);
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die Versicherungsdauer: Je länger die Versicherungslaufzeit gewählt wird, desto höhere Versicherungsprämien sind zu zahlen. Denn mit Fortschreiten der Versicherungsdauer erhöht sich das statistische Ablebensrisiko.
Zu beachten ist, dass eine zu kurze Versicherungslaufzeit nachteilig sein kann. Wird ein Versicherungsvertrag z. B. auf 10 Jahre und dann wiederum auf 10 Jahre abgeschlossen, verschlechtern sich mit jedem Neueinstieg die Versicherungskonditionen (z. B. aufgrund des Eintrittsalters oder Gesundheitszustandes).
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der Gesundheitszustand und die Lebensweise: Krankheiten und Risikofaktoren erhöhen die Versicherungsprämien. D. h. Menschen, die regelmäßig rauchen, übergewichtig sind, Vorerkrankungen haben, drogenabhängig sind, Personen, die Berufsgefahren ausgesetzt sind (z. B. Soldaten, Polizisten, Berufspiloten) oder gefährliche Hobbies (z. B. Motorsport, Tiefseetauchen, Fallschirmspringen) ausüben, müssen mit höheren Prämien rechnen. Krankheiten und Risikofaktoren sind auf jeden Fall wahrheitsgemäß anzugeben, da ansonsten möglicherweise die Auszahlung im Versicherungsfall seitens des Versicherers verweigert werden kann.
Es ist empfehlenswert, die Versicherungsprämie genau auf die versicherte Person und deren Lebensumstände abzustimmen. Manche Versicherer bieten Sondertarife für Nichtraucher oder für Personen ohne schwere Krankheiten in der Familie. Mitunter ist eine Mindest-Versicherungssumme gefordert. Solche Angebote sind individuell abzuwägen.
3. Die Auszahlung im Todesfall
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Leistungserbringung seitens des Versicherers: Stirbt die versicherte Person während der Versicherungslaufzeit, zahlt der Versicherer die vereinbarte Versicherungssumme nach Abschluss der Erhebungen an die begünstigte Person aus. Je nach Vertragsgestaltung wird eventuell zusätzlich eine Gewinnbeteiligung gezahlt.
Für die Leistungserbringung kann vom Versicherer die Übergabe der Versicherungspolizze verlangt werden. Es ist eine amtliche Sterbeurkunde und der Nachweis über die Todesursache des/der Versicherten vorzulegen.
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Haftungseinschränkungen: In einigen Fällen (siehe Thema Grundlagen) wird nur der tarifliche Rückkaufswert ausbezahlt. Haftungseinschränkungen können darüber hinaus eintreten
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wenn Angaben zu Risikofaktoren wie Gesundheitszustand, Berufsgefahren oder riskanten Hobbies unvollständig oder unwahr sind oder
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wenn der Tod während der Ausübung einer Extremsportart, eines professionellen Trainings oder Wettrennens eintritt. Ausnahme: wenn diese Risiken eigens versichert waren.
Die Prämien, die für Ablebensversicherungen zu bezahlen sind, richten sich insbesondere nach dem Lebensalter
und der Versicherungssumme. Wie wahrscheinlich es ist, mit einem bestimmten Lebensalter abzuleben, geht aus
den so genannten „Sterbetafeln“ hervor.